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2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam fur das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 02.11.2023 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehorde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen

folgende Haushaltssatzung erlassen: