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Umtausch von Führerscheinen

Quelle: Landkreis Vorpommern-Greifswald

Umtauschpflicht für Führerscheine

Landkreis Vorpommern-Greifswald. In den nächsten Jahren müssen weitere Führerscheine umgetauscht werden.
Die Antragstellung kann an den 3 Standorten des Landkreises in

  • Pasewalk, An der Kürassierkasern 9
  • Anklam, Friedländer Landstraße 21 d
  • Greifswald, Feldstraße 85 a

erfolgen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen. Längere Wartezeiten bei der Antragstellung sind möglich.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • gültiges Personaldokument
    (Personalausweis, Reisepaß (mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate)
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Paßbild

Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt ausgestellt?

Übersendung einer Kartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den 

  • per Post: den Landkreis Vorpommern, Führerscheinstelle, Feldstraße 85 a, 17489 Greifswald
  • per E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-vg.de
  • per Fax: 03834 8760-9031

Umtauschfristen

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Umtausch bis
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
vor 1953
19. Januar 2033

Führerschein im EC-Kartenformat

Wer bereit einen Führerschein im EC-Kartenformat besitzt, der zwischen 1999 und 2013 ausgestellt worden ist, muss diesen ab 2025 umtauschen.

Ablauf der Umtauschfrist

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit

Was passiert, wenn der Führerschein ungültig ist?

Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.