Öffentliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam gemäß §167 KV M-V i.V.m. §165 Absatz 5 KV M-V
Die Hansestadt Anklam macht nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung bekannt.