Inhalt

2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014

Autor/in: Lenser

Aufgrund des § 48 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2014 und mit der Genehmigung der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Untere Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.07.2014 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten

Mo., Die., Do., Fr.   von  9:00 - 12:00 Uhr

Di.                        von 13:30 - 18:00 Uhr

Do.                       von 13:30 - 16:00 Uhr 

im Rathaus, Markt 3, Anklam, Zimmer 17 öffentlich aus.