2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 48 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2014 und mit der Genehmigung der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Untere Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.07.2014 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten
Mo., Die., Do., Fr. von 9:00 - 12:00 Uhr
Di. von 13:30 - 18:00 Uhr
Do. von 13:30 - 16:00 Uhr
im Rathaus, Markt 3, Anklam, Zimmer 17 öffentlich aus.