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Amtliche Bekanntmachung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 »Siedlung Erich-Mühsam-Straße« im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ beschlossen.

Ziel der oben genannten Änderung des Bebauungsplanes soll die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle sein.

Gemäß der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam wird der betreffende Bereich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Wohnbaufläche und teilweise nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als Grünfläche dargestellt.

Im Bebauungsplan 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ ist die zu überplanende Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen.

Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Hansestadt Anklam wird die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.

Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Lage des Planbereiches ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 20.12.2023

Michael Galander                         (Siegel)
Bürgermeister

Übersichtsskizze


Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 07.01.2024 durch Abdruck in der Zeitung „Peene-Blitz“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 07.01.2024 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 08.01.2024

Michael Galander                          (Siegel)
Bürgermeister