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Amtliche Bekanntmachung - 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie und Werkstraße i.V.m der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ i.V.m. der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ beschlossen.

Ziel der oben genannten Änderung des Bebauungsplanes soll die Umnutzung und Erweiterung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ befindlichen ehemaligen Schwimmhalle sein.

Der betreffende Bereich, der die Schwimmhalle umgibt, ist in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park ausgewiesen. Die Schwimmhalle selbst ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als den sportlichen Zwecken dienendes Gebäude dargestellt.

Im Bebauungsplan 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ ist der Bereich, der die Schwimmhalle umgibt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park dargestellt. Die ehemalige Schwimmhalle befindet sich im Baufeld 4 des Bebauungsplanes. Geplant ist es, gemäß §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Gewerbeflächen zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ im Nordosten der Hansestadt Anklam ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 15.000 m².

Die Hansestadt Anklam wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 15.12.2023

Michael Galander                         (Siegel)
Bürgermeister

Übersichtsskizze

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 27.12.2023 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFuchs“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 27.12.2023 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 28.12.2023

Michael Galander                         (Siegel)
Bürgermeister