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Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan 1-2022 "Schwedenviertel", Aufstellungsbeschluss

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam

Betreff: Bebauungsplan 1-2022 "Schwedenviertel"
hier:     Aufstellungsbeschluss

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten, 1,27 MB)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 23.06.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2022 „Schwedenviertel“ beschlossen. Parallel wurde für den Bereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung zur Veränderungssperre erfolgt gesondert.

Der Planungsumfang umfasst den Bereich nördlich der Peene. Die historische Grundstücks- und Gebäudestruktur ist in dem Bereich noch klar erkennbar und soll bei Neu-, Um- bzw. Erweiterungsarbeiten an den Grundstücken erhalten bleiben.

Folgende Planungsziele sollen im Bebauungsplan B1-2022 „Schwedenviertel" zur Sicherung sowie maßstäblichen Ergänzung und Weiterentwicklung des Bestandes festgeschrieben und umgesetzt werden:

  • Sanierung und bauliche Ergänzung, Ersatz- bzw. Neubau von Wohnhäusern entlang der Greifswalder Straße, südlich der Zufahrt, sowie entlang der Hinterstraße in geschlossener Bauweise, die sich nach Art und Maß sowie Baustruktur und baulichen Details in die vorhandene Bebauung einfügen
  • Ergänzung der Einzelhausbebauung, Doppelhäuser an der Ostseite Greifswalder Straße, nördlich der Zufahrt
  • Zulässigkeit von Geschäften und nichtstörenden, insbesondere touristischem Gewerbe im Gebiet
  • Sanierung und bauliche Ergänzung des Eckgebäudes Greifswalder Straße/Hinterstraße, Nutzung als Wohngebäude mit erdgeschossigem Gewerbe (Bäckerei, Cafe)
  • Festsetzung entsprechender Baufelder, um vor der Schwedenmühle eine Platzgestaltung zu ermöglichen
  • Festsetzung eines Baufeldes südlich der bestehenden Bebauung zwischen der Greifswalder Straße und der Hinterstraße für eine touristische Nutzung
  • Formulierung der südlichen Bebauungskante
  • Erhaltung des vorhandenen baulichen Charakters im Gebiet durch geeignete bauordnungsrechtliche Festsetzungen
  • Ausschluss von Flachdachbauten und Bebauung im Bungalowstil
  • Festsetzung einer Fläche für die Errichtung einer Stellplatzanlage östlich der Zufahrt
  • Integration der erforderlichen Festsetzungen und Restriktionen durch den Hochwasserschutz
  • Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Bebauungsvorstellungen im Bereich der Werftstraße - Neuordnung der Erschließung
  • Integration des Hochwasserschutzes
  • Schaffung von Baurecht und Erschließung für touristisches Wohnen (Zeltplatz, Bungalows) im östlichen Bereich des Plangebietes
  • Schaffung von Baurecht für das Schwedenbad
Die Lage des Planbereiches ist der Übersichtsskizze zu entnehmen.
Die Hansestadt Anklam wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 12.07.2022

                                      i.V. Wittmann-Stifft
Siegel                              Michael Galander
                                      Bürgermeister


Übersichtsplan


Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 20.07.2022 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 20.07.2022 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de, zu erreichen über den Link/Button „Ortsrecht und Satzungen“, veröffentlicht.

Anklam, 21.07.2022

                                       i.V. Wittmann-Stifft
Siegel                              Michael Galander
                                      Bürgermeister