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Amtliche Bekanntmachung Genehmigung BP 1-2017 -Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße-

- Amtliche Bekanntmachung -

Betr.: Genehmigung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten, 3,12 MB)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 den Bebauungsplan 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 28.07.2022, Az.: 01558-22-44 wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.

Der Eintritt der Genehmigungsfiktion sowie der Satzungsbeschluss werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2017 befindet sich im nordöstlichen Bereich der Hansestadt Anklam. Begrenzt wird es im Norden durch die Peene, im Osten durch das Mischgebiet „Schanzenberg“ mit dem Schanzenbergkanal, im Süden bzw. Süd-Westen durch die Bahnstrecke Berlin-Angermünde-Stralsund der Deutschen Bahn und im Westen durch die Industriestraße. Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ist der Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes zu entnehmen.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der wirksame Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:

  • www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „Bebauungspläne“.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-ten und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Anklam, den 14.09.2022


Michael Galander                          Siegel
Bürgermeister

Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes


Verfahrensvermerk:


Diese Bekanntmachung ist am 21.09.2022 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 21.09.2022 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 22.09.2022


Siegel                          Michael Galander
                                   Bürgermeister