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Amtliche Bekanntmachung - Genehmigung des Bebauungsplanes 2-2007 Flugplatz

- Amtliche Bekanntmachung -

Genehmigung des Bebauungsplanes 2-2007 „Am Flugplatz“

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 19.05.2016 den Bebauungsplan 2-2007 „Am Flugplatz“, bestehend aus der Plan-zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt. In der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.2023 wurde der Satzungsbeschluss als Grundlage für den Genehmigungsantrag per Beschluss bestätigt.

Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 25.10.2023, HAz.: 3932-2015 wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.
Der Eintritt der Genehmigungsfiktion sowie der Satzungsbeschluss werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan 2-2007 „Am Flugplatz“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs-planes 2-2007 befindet sich im südlichen Bereich der Hansestadt Anklam. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes Anklam. Die Bundesstraße 197 verläuft östlich des Plangebietes. Die Bundestraße 109 liegt nordöstlich des Plangebietes. Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ist der Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes zu entnehmen.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbe-reich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird der wirksame Bebauungsplan mit Begründung und der zusammen-fassenden Erklärung auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:

- www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „Bebauungspläne“.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlö-schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntma-chung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Anklam, den 13.11.2023


Michael Galander                         (Siegel)
Bürgermeister

Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes


Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 22.11.2023 durch Abdruck in der Zeitung „Lokal-FUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 22.11.2023 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amt-liche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 23.11.2023


Michael Galander                          (Siegel)
Bürgermeister