Inhalt

Amtliche Bekanntmachung - Satzungsbeschluss 7.Änderung Bebauungsplan 1-1992 Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt, beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB

Amtliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss der Hansestadt Anklam über die 7.Änderung des Bebauungsplanes  1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 25.08.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 be-findet sich im südlichen Bereich der Hansestadt Anklam. Begrenzt wird es im Nor-den durch die Lindenstraße, im Osten durch die vorhandene Bebauung „GBW – Gesellschaft für betreutes Wohnen mbH, im Süden durch die zurzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Ortsumgehung der Hansestadt Anklam und im Westen durch die Friedländer Landstraße, die vorhandene Bebauung entlang der Linden-straße und durch das vorhandene Gewerbegebiet. Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ist der Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes zu entnehmen.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbe-reich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der wirksame Bebauungsplan mit Begründung und der zusammen-fassenden Erklärung auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:

  • www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „Bebauungspläne“.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-ten und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlö-schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntma-chung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Anklam, den 08.11.2022


Michael Galander                          Siegel
Bürgermeister

Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes


Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 16.11.2022 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 16.11.2022 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 17.11.2022


Michael Galander                         Siegel
Bürgermeister