Inhalt

Amtliche Bekanntmachung - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 1-2020 -Einkaufszentrum REM Anklam- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Amtliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 3 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, beste-hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlos-sen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2020 befindet sich im Innenbereich der Hansestadt Anklam, westlich des Altstadtkerns, südöstlich des Kreisverkehrs Leipziger Allee/ Demminer Straße, nördlich der Leipziger Allee. Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ist der Übersichtsskizze zur Lage des Bebau-ungsplanes zu entnehmen.

Mit dieser Bekanntmachung wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennut-zungsplan der Hansestadt Anklam im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wurde (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ liegende Fläche mit der Darstellung „gemischte Baufläche“ wird neu mit der Darstellung „Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel“ überplant. Die Kennzeichnung der Altlastenfläche S6 wird aus dem Plan herausgenommen, da sich laut Untersuchung der Be-lastung des Standortes auf Altlasten durch die S.I.G.DR.-ING.STEFFEN GmbH vom 02.10.2013 auf dem ehemaligen Betriebsgelände nutzungsbedingte Beeinträchti-gungen der früheren Produktions- und Lagerflächen primär auf die oberste Betonschicht beschränken und die innerhalb der Versiegelung vorhandenen Sperrschichten den Stoffeintrag unterbunden haben. Rück- bzw. Tiefbauarbeiten sind unter fachgutachterlicher Begleitung durchzuführen. Die nachrichtliche Übernahme des Bodendenkmals bleibt bestehen.

Die berichtigte Fläche des Flächennutzungsplanes wird im Folgenden dargestellt:


Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der wirksame Bebauungsplan auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:

  • www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „Bebauungspläne“.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleit-planserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-ten und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlö-schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Anklam, den 22.11.2022


Michael Galander                         Siegel
Bürgermeister

Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes


Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 30.11.2022 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 30.11.2022 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 01.12.2022


Michael Galander                         Siegel
Bürgermeister