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Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 2-2023 »Am Kleinbahnweg«

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über die Aufstellung eines Bebauungsplanes 2-2023 „Am Kleinbahnweg“

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-2023 „Am Kleinbahnweg“ beschlossen.

Ziel des oben genannten Bebauungsplanes soll die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Handels- und Wohnbauflächen sein.

Gemäß der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam wird der betreffende Bereich nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als gemischte Baufläche ausgewiesen.

Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Pasewalker Allee entlang des Kleinbahnweges und ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von ca. 22.500 m².

Die Hansestadt Anklam wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung
unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch
Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 20.12.2023

Michael Galander                        (Siegel)
Bürgermeister

Übersichtsskizze


Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 07.01.2024 durch Abdruck in der Zeitung „Peene-Blitz“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 07.01.2024 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 08.01.2024

Michael Galander                        (Siegel)
Bürgermeister