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Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam - Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungspplanes B 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt"

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam 

Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungspplanes B 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt"

amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 die 7. Änderung des Bebauungsplanes B1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB abgesehen, sowie von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §2a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und §10a Abs. 1 BauGB, da durch den B-Plan keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die Lage des Planbereiches ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist:

  1. Schaffung geeigneter Flächen zur Eigenheimbebauung
  2. Errichtung einer größeren Wohnanlage mit mehreren Wohngebäuden
  3. Errichtung eines Gebäudekomplexes mit barrierefreien Wohnungen

Die Hansestadt Anklam wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.

Der Beschluss vom 25.02.2021 wird hiermit gemäß § 13a BauGB in der zurzeit gültigen Fassung amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 13.04.2021

Siegel                         Michael Galander
                                 Bürgermeister

Übersichtsskizze zum Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes B1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“
      

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 21.04.2021 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 21.04.2021 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de, zu erreichen über den Link/Button „Ortsrecht und Satzungen“, veröffentlicht.

Anklam, 22.04.2021                          

Siegel                         Michael Galander
                                 Bürgermeister