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Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes B1-2022 "Schwedenviertel"

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes B1-2022 "Schwedenviertel"

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten, 355 KB)
Satzung (PDF, 3 Seiten, 2,93 MB)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 23.06.2022 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes B1-2022 „Schwedenviertel“ als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

- im Osten durch die Bahnlinie Berlin-Stralsund
- im Süden durch die Peene
- im Westen durch die Bundesstraße B 109/110

Der Geltungsbereich ist der Übersichtsskizze zu entnehmen.

Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht.

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Veränderungssperre kann ab diesem Tag in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist ein Verstoß gegen Verfahrens und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gestzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden ist. Weiterhin wird auf die Vorschriften des
§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 sowie § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Veränderungssperre und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Anklam, den 25.07.2022

(Siegel)                         Michael Galander
                                    Bürgermeister

Übersicht Geltungsbereich Veränderungssperre

Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 03.08.2022 durch Abdruck in der Zeitung „LokalFUCHS“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 03.08.2022 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 04.08.2022

(Siegel)                         Michael Galander
                                    Bürgermeister