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Bebauungsplan 1 - 2017

Quelle: Hansestadt Anklam

Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über den geänderten und ergänzten Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 1 - 2017 »Industrie und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße«

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 15.02.2018 beschlossen, dass der Bebauungsplan 1 – 2017 „Industrie und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ in seinem Umfang noch einmal geändert und ergänzt wird.
Die Suiker Unie GmbH & Co. KG stellte mit Schreiben vom 08.08.2017 den Antrag, in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Anklam einen Bebauungsplan zu entwickeln. 
Dieser Bebauungsplan soll der Hansestadt Anklam sowie auch der Suiker Unie GmbH für die Zukunft einvernehmlich Planungssicherheiten schaffen. Der Bebauungsplan soll den gewerblichen Bestand und dessen Entwicklung planungsrechtlich durch Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebietsflächen sichern und gliedern.

 Als Planungsziele werden benannt:

  • Sicherung der vorhandenen gewerblichen Standorte
  • Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungsflächen
  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für die bestehenden und vorgesehenen Nutzungen
  • Schaffung von Baurecht für die geplanten Neubebauungen

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans für den Nordosten der Hansestadt Anklam ist im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnet. Er umfasst eine Größe von 1.039.350 m².

 

Anklam, 12.03.2018                                                      Michael Galander
                                                                                  Bürgermeister