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Bekanntmachung über die Eröffnung elektronischer Zugänge

Bekanntmachung
Der Hansestadt Anklam
über die Eröffnung elektronischer Zugänge

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) in Verbindung mit dem § 3a Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes werden nachfolgend die Möglichkeiten über welche Zugänge elektronische Dokumente durch Bürger und Unternehmen an die Stadtverwaltung Anklam übermittelt werden können, bekannt gegeben.


1. Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist mittels E-Mail, auch mit elektronischer Signatur nach Signaturgesetz, möglich.
a. die E-Mailadresse lautet: Stadtverwaltung@Anklam.de
oder
b. Die E-Mailadressen der zuständigen Mitarbeiter finden Sie unter:
http://www.anklam.de/Verwaltungswegweiser

2. Die Übermittlung elektronischer Dokumente bei Anträgen, Anzeigen usw. ist mittels De-Mail möglich.
a. die De-Mailadresse lautet: poststelle@anklam.de-mail.de


In den Fällen der Nummer 1 und 2 sind nachfolgende Dateiformate zugelassen:
 Word (alternativ doc, docx)
 Excel (xls, xlsx)
 Open Office Formate
 PDF, PDF/A
 Bilddatein als jpeg, Tiff, bmp


Über die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten Nr. 1 und 2 werden Dateigrößen bis maximal 10 MB zugelassen.

Anklam, 30.06.2014

Michael Galander
Bürgermeister