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Bekanntmachung gemäß Bundesfernstraßengesetz § 16a über planungsvorbereitende Vermessungsarbeiten B 110, Radweg Stolpe-Anklam

Im Zuge der Planung eines ca. 7 km  langen straßenbegleitenden Radweges entlang der B 110 von Stolpe nach Anklam werden planungsvorbereitende Vermessungsarbeiten erforderlich.
Im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, werden im Verlauf der B110 von der linken Einmündung der Peenestraße nach Stolpe bis an den Beginn des Rad- und Gehweges vor der Anschlussstelle der Ortsumgehung Anklam (siehe Planungsausschnitt) die notwendigen Arbeiten ab dem 04.07.2016 begonnen und voaussichtlich bis Ende oktober 2016 abgeschlossen sein.
Die Vermessungsarbeiten erstrecken sich auf den Straßenkörper und die angrenzenden Grundstücke. Die Grundstücksberechtigten werden gebeten, die notwendigen Arbeiten zu dulden und im genannten Zeitraum die Betretbarkeit der Grundstücke zu gewährleiten.
Die Mitarbeiter des beauftragten Büros sind angehalten, sich auf Verlangen gegenüber den Grundstücksberechtigten auszuweisen.
Etwaige durch die Vermessungsarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden mit Geld entschädigt. Die betroffenen Grundstücksberechtigten wenden sich bitte unmittelbar nach Bekanntwerden des eingetretenen Schadens direkt an den Verursacher, das beauftragte Vermessungsbüro oder an die externe Projektsteuerung des Straßenbauamtes Neustrelitz, Schüßler Plan Frau Sabine Gehrke Tel. 03981 / 249211.

Bekanntmachung gemäß Bundesfernstraßengesetz § 16a über planungsvorbereitende Vermessungsarbeiten B110, Radweg Stolpe-Anklam