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Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Hansestadt Anklam gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Hansestadt Anklam gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam hat in seiner Sitzung am 30.04.2020 (Beschlussvorlage 2020/FB1/358) den Lärmaktionsplan (Stufe 3) der Hansestat Anklam gemäß § 47 d BImSchG in Fom der Berichterstattng an das Landesamt fürUmwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) auf der Basis der Lärmkartierung 2017 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan (Stufe 3) kann jedermann in der Stadtverwaltung Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während folgender Öffnungszeiten der Verwaltung einsehen:

Montag        09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 - 12:0 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag         09:00 - 12:00 Uhr

Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 02.06.2020 im Internet auf der Homepage der Hansestadt anklam unter der Adresse www.anklam.de veröffentlicht worden.
Gleichzeitig ist im Internet auf der Homepage der Hasestadt anklam unter der Adresse www.anklam.de, zu erreichen über den Link/Button "ortsrecht und Satzungen", die Lärmaktionsplanung (Stufe 3) der Hansestadt Anklam nebst Anlagen veröffentlicht.

Anklam, 02.06.2020

Siegel                                    Michael Galander

Lärmaktionsplanung Hansestadt Anklam gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe 3