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Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Auf Grund des § 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt anklam vom 12.03.2015 und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 25.06.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2015 und 2016