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Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 16.12.2021 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 07.04.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

Haushaltssatzung (PDF, 8 Seiten, 5,82 MB)