Inhalt

Naturschutzgebiet "Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff"

Naturschutzgebiet "Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff"
Bekanntmachung der obersten Naturschutzbehörde

Die seitens der Obersten Naturschutzbehörde für das IV. Quartal 2021 zugesagten Informationsveranstaltungen zum Naturschutzgebiet „Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff“ werden aufgrund des Infektionsgeschehens auf einen nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich im Frühjahr 2022 verschoben. Entsprechend verschiebt sich der Zeitpunkt der Stellungnahmen der Gemeinden Buggenhagen und Bugewitz gemäß § 15 Absatz 1 NatSchAG sowie die Öffentliche Auslegung gemäß
§ 15 Absatz 2 NatSchAG.

Schwerin, den 2.12.2021, Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Oberste Naturschutzbehörde