Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft - Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes
Bekanntmachung der Hansestadt Anklam gemäß § 167 KV M-V i.V.m. § 165 Absatz 5 KV MV
Die Hansestadt Anklam macht nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung bekannt.
Die Genehmigung für den öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald am 20.01.2020. erteilt.