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Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft - Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes

Quelle: Hansestadt Anklam

Bekanntmachung der Hansestadt Anklam gemäß § 167 KV M-V i.V.m. § 165 Absatz 5 KV MV

Die Hansestadt Anklam macht nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung bekannt.

Die Genehmigung für den öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald am 20.01.2020. erteilt.

PDF Vertrag (6 Seiten)