Beitrag Wasser- und Bodenverband

Allgemeine Informationen

Die Hansestadt Anklam ist Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Untere Peene“ und muss Verbandsbeiträge an den Verband leisten.  Ihre Mitgliedschaft besteht für die der Grundsteuer unterliegenden Flächen sowie für stadteigene Flächen, welche nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen.
Die von der Stadt zu leistenden Verbandsbeiträge legt die Stadt denjenigen auf, die Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder die durch seine Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen bevorteilt sind.
Als bevorteilt gelten die Eigentümer, Erbbauberechtigten und sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke der Stadt, die im Einzugsgebiet des Verbandes liegen.
Sofern Gebührenpflichtige an den Verband direkt Beiträge leisten, werden sie nicht zur Gebührenzahlung an die Stadt herangezogen. Die Gebühr bemisst sich nach der Größe und Nutzungsart der Grundstücke. Sie entsteht am 01.01. des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Anklam

Fachlich freigegeben am

02.07.2013