Auszug - Bestätigung der Tagesordnung  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam

Die Fraktion der SPD hat dem Bürgervorsteher einen schriftlichen Antrag – Antrag auf Neubesetzung des Präsidiums – vorgelegt:

Die Fraktion der SPD fordert auf Grundlage der Kommunalverfassung § 32 Wahlen               Abberufungen, Absatz 2, Seite 27, eine vollständige Neubesetzung des Gremiums.

Begründung: gestörtes Vertrauensverhältnis, weiteres mündlich

Er zitiert zur Erläuterung die Kommunalverfassung und verweist im weiteren auf die letzte Sitzung der Stadtvertretung, in der er bereits eine Neubesetzung des Präsidiums gefordert hat. Er stellt fest, dass es bislang nicht zur Neubesetzung gekommen ist. Das Präsidium kann nach Auffassung der Fraktion nicht mehr in der aktuellen Besetzung arbeiten. Der Antrag soll nicht in der heutigen sondern in einer folgenden Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden

 

Herr Dr. Schultz stellt weiterhin den Antrag den Tagesordnungspunkt 7 – Neuwahl des 2. Stellvertreters des Bürgervorstehers - von der Tagesordnung zu nehmen.

 

Herr Lange, Jurist, erläutert ausführlich den Zusammenhang der beiden Anträge und die daraus resultierenden Möglichkeiten.

Auf die Nachfrage von Frau Hauptmann, ob es zwingend ein Präsidium geben muss oder ob nicht nur die Funktion des Bürgervorstehers erforderlich ist, verweist Herr Lange auf die Geschäftsordnung der Stadtvertretung  

 

Der Bürgervorsteher lässt über den Antrag, den Tagesordnungspunkt 7 von der Tagesordnungspunkt zu nehmen, abstimmen.

 

 Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

12

Enthaltungen:

0

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Herr Dr. Schultz meldet sich zur Geschäftsordnung und legt im Namen seiner Fraktion vorsorglich sofortigen Widerspruch ein. Er ist der Meinung, dass der Beschluss gegen die Kommunalverfassung verstößt. Wenn heute eine Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgervorstehers erfolgt, würde der Antrag der Fraktion der SPD auf Neuwahl des Präsidiums ins Leere laufen. Er kündigt an, dass für den Fall der Wahl eines 2. Stellvertreters des Bürgervorstehers ein Rechtsstreit garantiert wird.

 

Es wird der Inhalt des § 32 , Absatz 2 KV MV und der darauf basierenden Antrag der Fraktion der SPD nachgefragt. Herr Lange legt abermals die Zusammenhänge dar.  

 

Herr Brüsch fasst die Ausführungen und den bisherigen Ablauf zusammen. Die Fraktion der SPD müsste ihren Antrag umformulieren oder jemand anderes müsste einen Antrag stellen. Ansonsten bleibt der TOP 7 auf der Tagesordnung weil der Antrag auf Herunternahme von der Tagesordnung abgelehnt worden ist.

 

Herr Brüsch fragt ausdrücklich nach weiteren Anträgen zur Tagesordnung.

 

Der Bürgervorsteher schlägt eine kurze Unterbrechung der Sitzung, für Beratungen in den Fraktion und Nachfragen beim Juristen, vor.

Dem Vorschlag auf Unterbrechung wird mit 18/4/2 Stimmen zugestimmt.

 

Pause von 15:46 – 15:57 Uhr.

 

Herr Brüsch fragt nach der Pause nochmals, ob es Anträge zur Tagesordnung gibt.

 

Herr Gabe, teilt für die Fraktion der CDU mit, und lässt dies zur Niederschrift nehmen, dass es keinen Antrag, sondern einen Protest wegen Verstoßes gegen das Gesetz gibt.

 

 

 


Im Anschluss wird über die unveränderte Tagesordnung abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

0