Auszug - Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung für das HHJ 2017 zur Inanspruchnahme von Fördermitteln/Touristisches Leitsystem  

Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Vorpommersche Landesbühne
Ort: Leipziger Allee 34, 17389 Anklam
2017/BM/082 Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung für das HHJ 2017 zur Inanspruchnahme von Fördermitteln/Touristisches Leitsystem
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Steiner, Evelin

Frau Wittmann-Stifft erläutert die Vorlage. Es sind nunmehr für 2017 Leader-Fördermittel für das touristische Leitsystem bewilligt. Der Bescheid liegt der Verwaltung vor.Diese Mittel müssen 2017 abgerufen werden. Da der Haushaltsplan 2017 der SVV erst im August 2017 vorgelegt wird, ist es für eine Mittelabrufung sehr spät. Ziel ist es, die Mittelabrufung im Haushalt zu ermöglichen, d. h. Ein- und Ausgaben sollen für das Projekt verfügbar sein. Die Eigenmittel für das Projekt werden aus 2016 für 2017 bereitgestellt.

 

Frau Bierwerth fragt, warum im Bescheid 1.385,76 € stehen. 

Frau Bierwerth erhält folgende schriftliche Antwort mit diesem Protokoll.

Die Gewährung von Zuwendung erfordert die Bereitstellung folgender finanzieller Anteile:

 

a)      Eigenanteil des Projektträgers (Stadt)1.385,76 EUR

b)      Nationale Kofinanzierung der Kommune

(in diesem Fall auch Stadt)1.247,18 EUR

2.632,98 EUR, rd. 3 TEUR

 

Herr Schröder verweist auf den Beschluss zur Vorlage: IfA/026/2015 der SVV vom 12.03.2015. Danach ist ein Konzept für ein „Hinweissystem zur Orientierung im öffentlichen Raum“ zu erarbeiten. Er bemängelt, dass das Konzept noch nicht vorliegt?

 

Es schließt sich eine rege Diskussion zur Thematik an.

 

Frau Wittmann-Stifft resümiert: Wenn die Verwaltung erst mit dem Projekt fortfahren kann, wenn das Konzept vorliegt,  bleibt es dem Ausschuss selbstverständlich vorbehalten dies im Beschluss zu ergänzen.

 

Herr Schröder stellt den Antrag den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

Auf den Beschluss IfA/026/2015 der SVV vom 12.03.2015 wird ausdrücklich verwiesen. Dieser ist zwingend einzuhalten.

 

Abstimmungsergebnis - Beschlussergänzung:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt - zur Inanspruchnahme und unter dem Vorbehalt gewährter Fördermittel für die Installation eines touristischen Leitsystems und Schaffung der entsprechenden Haushaltsermächtigung in 2017 – eine Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung.

Zur diesbezüglichen Weiterführung der in 2016 bereits begonnen Maßnahme beschließt die Stadtvertretung weiterhin, dass die haushalterischen Voraussetzungen für Auszahlungen in Höhe von 12.400 EUR im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 7857100 möglich und diese durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln in gleicher Höhe als Voraussetzung für die Maßnahme im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 6814200 zu decken sind.

Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt. Auf den Beschluss IfA/026/2015 der SVV vom 12.03.2015 wird ausdrücklich verwiesen. Dieser ist zwingend einzuhalten.  

 


 

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0