Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße der Hansestadt Anklam hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der geänderten und ergänzten Fassung  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2017/FB1/127 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der geänderten und ergänzten Fassung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

Siehe TOP 4

 

Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement stellt zur erneuten Auslegung des Bauleitplanes folgenden Antrag:

„Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement beschließt zur 2. Auslegung die Einwändung zur Traufhöhe von 12m und fordert die Herrabsetzung auf 9m.“

 

Frau Rauchmann lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Danach wird über die Vorlage mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirche/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße in der geänderten und ergänzten Fassung entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB.
  2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfs der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirche/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße in der geänderten und ergänzten Fassung entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB.
  3. Betroffene Bürger sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB über das bisherige Abwägungsergebnis zu informieren und zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

5