Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 10.3 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.03.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:50 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
2017/BM/082 Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung für das HHJ 2017 zur Inanspruchnahme von Fördermitteln/Touristisches Leitsystem | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeister | Bearbeiter/-in: | Steiner, Evelin | |||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt - zur Inanspruchnahme und unter dem Vorbehalt gewährter Fördermittel für die Installation eines touristischen Leitsystems und Schaffung der entsprechenden Haushaltsermächtigung in 2017 – eine Ausnahme von der vorläufigen Haushaltsführung.
Zur diesbezüglichen Weiterführung der in 2016 bereits begonnen Maßnahme beschließt die Stadtvertretung weiterhin, dass die haushalterischen Voraussetzungen für Auszahlungen in Höhe von 12.400 EUR im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 7857100 möglich und diese durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln in gleicher Höhe als Voraussetzung für die Maßnahme im Produkt 57501 – Maßnahme 1620 - Sachkonto 6814200 zu decken sind.
Der Eigenanteil wird im Wege der Mittelübertragung aus 2016 auf Konto 57501-7102-7857100 in Höhe von 2.649,07 EUR bereitgestellt.
Auf den Beschluss IfA/026/2015 der SVV vom 12.03.2015 wird ausdrücklich verwiesen. Dieser ist zwingend einzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 21 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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