Auszug - Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2017/FB2/045 Haushaltssatzung 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Miller, Sandra

Frau Thurow erklärt, dass auf der Grundlage des Kommunalverfassung für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Erstellung der Haushaltssatzung notwendig ist. Frau Thurow beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

Über die Vorlage wird abgestimmt..

 


 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf2.933.500 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf2.933.500 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf-159.600 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf3.325.000 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.484.600 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.557.300 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf429.600 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.127.700 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2012 betrug  1.422.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 

Michael Galander

 Bürgermeister

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0