Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der 2. geänderten und ergänzten Fassung  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 29.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam
2017/FB1/178 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der 2. geänderten und ergänzten Fassung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
  2. Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
  3. Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1