Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.12.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:15 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
Zusatz: | Pause- 17:00 Uhr | |||||||
2017/FB1/177 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Kriemann, Manuela | |||||
Frau Zeretzke bemängelt, dass trotz des Vermerks in der Beschlussvorlage die sachkundigen Einwohner kein Exemplar der Anlagen hatten.
Es entbrennt eine Diskussion über optische und bauliche Fragen. Herr Brüsch sowie Herr Galander weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es kein Satzungsbeschluss ist. Es gibt noch genügend Zeit sich mit Detailfragen zu beschäftigen. Frühestens April 2018 kann mit einem Satzungsbeschluss gerechnet werden.
Herr Galander sagt, dass eine Ablehnung der Beschlussvorlage rechtswidrig wäre und ein laufendes Verfahren stoppen würde.
Beschluss:
Nachbargemeinden sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 11 |
Enthaltungen: | 0 |