Auszug - 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzugsplanes der Hansestadt Anklam hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2018/FB1/192 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzugsplanes der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

Frau Thurow erläutert die Notwendigkeit der 6. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam / Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

 

Frau Müller von der Presse nimmt ab 17:08 Uhr an der Sitzung teil.

 

Frau Kriemann informiert über die Einzelheiten und nimmt Stellung gemeinsam mit Frau Thurow zu den Fragen der Ausschussmitglieder. Alle zurückliegenden Änderungen innerhalb der Gemarkung der Hansestadt Anklam wurden eingearbeitet und ergänzt. Die eingemeindeten Orte Pelsin und Stretense wurden als Flächendarstellung aufgenommen und die entsprechenden Nutzungen nach der Baunutzungsverordnung erarbeitet. Die Hinweise zu den textlichen Festsetzungen werden aufgenommen und überarbeitet.

Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.  

 


 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam.

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes der Begründung, des Umweltberichtes und der naturschutzrechtlichen Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam.

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes, die Begründung, der Umweltbericht und die artenschutzrechtlichen Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung sind entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0