Auszug - Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 15.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2018/SPD/008 Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Dr. Uwe Schultz
2. Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion SPD Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Zu dieser Vorlage wird längere Diskussion geführt. In deren Verlauf beantragt die IfA Rederecht für den stellvertretenden Vorsitzenden des Bauernverbandes Marco Gemballa.

Dem Rederecht wird mit 18/0/0 Stimmen zugestimmt.

 

Marco Gemballa

- ca. 2.500 Betriebe (ökologisch/konventionell) Mitglied, davon ein hoher Anteil ökologisch
  wirtschaftender Betrieb im Verhältnis zum Land M-V

- Glyphosat – emotionales Thema

- gegen Glyphosat wird politische Kampagne geführt

- Glyphosat gehört zu den am meisten eingesetzten Herbiziden (30 % Marktanteil weltweit
   neben Fungiziden u.a..

- Zulassung begrenzt auf 10 Jahre

- auf Europäischer Ebene muss nach Ablauf der Zulassung eine Neuzulassung beantragt

  werden

- EU – Zulassung des Wirkstoffes -> Glyphosat, es erfolgt Gefahren-/Risikobewertung im
  Zulassungsverfahren

- Nationalstaaten – Zulassung des Produktes in denen Glyphosat enthalten ist, in
  Deutschland 
  in ca. 100 Produkten enthalten, z. B. Round Up

- Deutschland hatte bei letzter Zulassung unter Auflagen zugestimmt, z.B. Ausschluss des
  Einsatzes vor Ernten, z. Zt. nur zur Vorbereitung und direkt nach Saat

- mit Einsatz wird Befahrung der Äcker und damit Bodenverdichtung minimiert

- Landwirtschaftsunternehmen müssen Sachkundenachweis alle 3. Jahre erneuern

- Glyphosat wirkt auf Chlorophyll, damit auf alle Pflanzen, je nach Pflanze mit unterschied-

   licher Kraft, Vorteil nur ein Wirkstoff im Einsatz

- andere Herbizide wirken selektiv

- bei Untersuchungen von Oberflächengewässern/Grundwasser wurden unterschiedliche
  Wirkstoffe, auch Glyphosat, gefunden, Ursachenforschung ergab nicht sachgemäße
  Anwendung

- im Boden nach 6 Monaten zu 80 % abgebaut

- Regelabbauzeit bei Herbiziden ca. 1 Jahr

 

 


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt

 

1. Bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie bei der Pflege von
    Parks und Gartenanlagen verzichtet die Hansestadt Anklam ab sofort auf den Einsatz von
    glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden.

2. Eine entsprechende Regelung ist schnellstmöglich in die Pachtverträge für städtische
    Flächen aufzunehmen, auch bei Pachtverträgen, welche eine automatische Verlängerung
    für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

3. Entsprechende Verbote sind auch in alle relevanten Satzungen der Hansestadt Anklam
  aufzunehmen (z.B. Straßenreinigungssatzung, Satzung zum Schutz des Baumbestandes,
   Satzung zum Schutz und Nutzung des öffentlichen Grüns in der Hansestadt Anklam
   (Grünflächensatzung, Friedhofssatzung).   

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

3

 

Der Beschluss ist abgelehnt.