Drucksache - 2017/FB1/123  

Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld-1. Abschnitt" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
25.01.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
02.02.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Planzeichnung 6. Änderung B1-1992"Wohngebiet Mittelfeld-1.Abschnitt"  
Begründung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 6. Änderung B1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld-1.Abschnitt"  

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes des Bebauungsplanes 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ der Hansestadt Anklam.
  2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes der Begründung mit der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes der 6. Änderung 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ der Hansestadt Anklam und die Begründung mit der Eingriffs-/Ausgleichs-bilanzierung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß §4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

  

 


Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 den Beschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ gefasst.

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll der vorhandene Bebauungsplan überarbeitet werden. Das heißt, die Baufelder 14, 18, 19, 20 20a, 23, 24, 27, 31(teilweise), 31a (teilweise) und 45 sollen von derzeit 3 geschossigem Wohnungsbau in einen klassischen Einfamilienhausbau umgewandelt werden.

Auf Grund stetiger Nachfrage von privaten Interessenten ist die Überplanung notwendig. Um den Bauwilligen Baurechte zu ermöglichen, sind entsprechende Änderungen des bestehenden rechtswiksamen Bebauungsplanes notwendig.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden erfolgte entsprechend § 3 (1) BauGB und § 4(1) BauGB in der Zeit vom 17.04.201421.05.2014.

 

Das durch die Hansestadt Anklam beauftragte Planungsbüro arbeitete die eingegangenen Hinweise und Anregungen in den Bebauungsplan und die Begründung ein. Das Ergebnis liegt nun zur Billigung vor.

 

Mit dem Beschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgesetzt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Konto 51101 5625500 (Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen)

 

  

 


Anlagen:

 

Anlage 1Planzeichnung

Anlage 2Begründung mit Eingriffs-/Ausgleichsfinanzierung

 

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung 6. Änderung B1-1992"Wohngebiet Mittelfeld-1.Abschnitt" (4977 KB)      
Anlage 2 2 Begründung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 6. Änderung B1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld-1.Abschnitt" (687 KB)