Drucksache - 2017/FB1/126  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
15.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1 Abwägung TÖB  
Anlage 2 Abwägung Öffentlichkeit  
Anlage 3 Abwägung Nachbargemeinden  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-81 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2, Seite 1-167 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

3.

Die Abwägungsvorschläge der eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 3, Seite 1-7 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 


Sachdarstellung:

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2015 wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bauleitpläne der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind gemäß

§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.05. – 10.06.2016 ausgelegt worden. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2016 angeschrieben worden und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Die jeweiligen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit  der  Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Kosten.

 


Anlagen:

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden. 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 Abwägung TÖB (6926 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Abwägung Öffentlichkeit (6581 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Abwägung Nachbargemeinden (620 KB)