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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2015 wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ beschlossen.
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.05. – 10.06.2016 ausgelegt worden. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2016 angeschrieben worden und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Der erweiterte und überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmittelbelastungsuntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz liegt nun vor..
Auf Grund von zahlreichen Einwendungen der Öffentlichkeit wurde der Entwurf des Bauleitplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert und ergänzt. Hiermit ist der geänderte und ergänzte Bauleitplan, die Begründung mit dem Gutachten des Schattenwurfs, der schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises entsrechend § 4a Abs 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Kosten.
Anlagen:
Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.