Drucksache - 2017/FB1/127  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der geänderten und ergänzten Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
15.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.03.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Planzeichnung  
Entwurf Begründung  
Schattenwurf  
Schalltechnische Untersuchung  
Kampfmittelbelastungsauskunft  
Auszug Stellungnahme L-V Brandschutz/Katastrophenschutz  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirche/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße in der geänderten und ergänzten Fassung entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB.
  2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfs der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirche/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße in der geänderten und ergänzten Fassung entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB.

 

 

 

 

 

 

  1. Betroffene Bürger sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB über das bisherige Abwägungsergebnis zu informieren und zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2015 wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.05. – 10.06.2016 ausgelegt worden. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2016 angeschrieben worden und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Der erweiterte und überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmittelbelastungsuntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz liegt nun vor..

 

Auf Grund von zahlreichen Einwendungen der Öffentlichkeit wurde der Entwurf des Bauleitplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 geändert und ergänzt. Hiermit ist der geänderte und ergänzte Bauleitplan, die Begründung mit dem Gutachten des Schattenwurfs, der schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises entsrechend § 4a Abs 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen sind einzuholen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Kosten.

  

 


Anlagen:

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Planzeichnung (3397 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Begründung (419 KB)      
Anlage 3 3 Schattenwurf (2482 KB)      
Anlage 4 4 Schalltechnische Untersuchung (6431 KB)      
Anlage 5 5 Kampfmittelbelastungsauskunft (1165 KB)      
Anlage 6 6 Auszug Stellungnahme L-V Brandschutz/Katastrophenschutz (124 KB)