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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
Sachdarstellung:
Die Kampagne „Stadtradeln“ dient dem Klimaschutz sowie der Förderung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel. Der Aktionszeitraum beträgt 21 zusammenhängenden Tagen – frei wählbar zwischen dem 1. Mai und dem 30. September. Mit der Kampagne steht den Kommunen eine bewährte, leicht umzusetzende Maßnahme zur Verfügung, um mit verhältnismäßig geringem Aufwand und Mitteln im wichtigen Bereich Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit für nachhaltige Mobilität aktiv zu werden.
Ziele des „Stadtradeln“ sind:
Radverkehrsanteil steigern
Kohlendioxid-Emissionen vermeiden
Ziele der Kampagne „Stadtradeln“ sind daher die Aktivierung von Kommunen, insbesondere sollen KommunalpolitikerInnen für die Belange des Radverkehrs gewonnen werden. Stadt- und GemeinderätInnen, Stadtverordnete und GemeindevertreterInnen etc. stellen die Weichen für die Radverkehrsförderung und -planung in Kommunen und sind Vorbilder, wenn sie sich selbst in den Sattel schwingen. Für Nicht-AlltagsradlerInnen bietet das STADTRADELN die Möglichkeit, im Wettbewerb die eigene Kommune aus der Lenker-Perspektive zu erleben und die Vorteile des Radfahrens im Alltag zu entdecken. 1
Weitere Informationen zur Kampagne können der Internetseite https://www.stadtradeln.de/home/ entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung übernimmt die Teilnahmegebühr2, so dass der Hansestadt Anklam keine Kosten entstehen.
1 Quelle: httpwww.stadtradlen.de/darum-geht-es/
2 www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Stadtradlen-soll-in-MV-Volkssport-werden.stadtradeln102.html