Drucksache - 2017/BM/130  

Betreff: Beteiligung der Hansestadt Anklam an der der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH
(FEG)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
21.08.2017 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
23.08.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
31.08.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FEG_Gesellschafter-Vereinbarung_Entwurf_09.05_  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, dass die Hansestadt Anklam der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (FEG) zum 01.01.2018 beitritt.

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die regionale Vielfalt und Differenziertheit im LK VG, der sich als wettbewerbsstarker Wissenschaftsstandort, als Standort von Hightech, Metallverarbeitung, Ernährungsgüter- und Holzwirtschaft profiliert hat und eine breitgefächerte Palette an Handwerksbetrieben und Kleinstunternehmen aufweist, erlaubt und erfordert eine besondere Struktur der Wirtschaftsförderung. Dem trägt die Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches der ehemaligen FEG Uecker-Region mbH laut Kreistagsbeschluss auf den gesamten LK VG mit Wirkung vom 01.01.2017 Rechnung. Die FEG Vorpommern Greifswald mbH  ist damit nicht nur die einzige ausschließlich für den LK VG zuständige Wirtschaftsförderungsgesellschaft, sondern auch hinsichtlich ihrer Gesellschafterstruktur und Philosophie einzigartig. 

 

Die FEG
 

- bündelt alle Aufgaben der Wirtschaftsförderung (Bestandspflege, Neugeschäft aus dem

  Bestand heraus, Neuansiedlungen sowie Imageaufbau, Marketing und Lobbyarbeit)
 

- widmet ihre strategische Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit dem Imagewandel der Region

  als wesentlicher Voraussetzung für wirtschaftliche Impulse
 

- erlaubt durch ihre Gesellschafterstruktur eine maßgeschneiderte Wirtschaftsförderung durch

  das Herausarbeiten spezieller Standortprofile
 

- ist als One Stop Agency investorenfreundliche Wirtschaftsförderung aus einer Hand

  spart durch das Gesellschafter-Beteiligungsmodell erhebliche Ressourcen der Kommunen
 

- gestattet eine abgestimmte, kohärente Strategie, die sich langfristig auszahlt
 

- koordiniert Leistungen Dritter
 

- erfüllt als Dienstleister für die Gesellschafter Aufgaben einer PR-Agentur bzw. als Berater
 

- denkt und handelt unternehmerisch

 

Das alles macht die FEG zu einem breit aufgestellten, nur den Gesellschaftern verpflichteten und damit nach außen unabhängigen Akteur der Wirtschaftsförderung, der so die Interessen der Kommunen an ihrer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung am besten vertreten kann. Die Bündelung kommunaler Ressourcen in der FEG macht diese zudem nicht nur zur kostengünstigsten Form der Wirtschaftsförderung, sondern auch zur schlagkräftigsten, da sie Parallelstrukturen und Rivalitäten ausschließt.

 

Die Hansestadt Anklam sollte künftig im Landkreis Vorpommern-Greifswald keinen weißen Fleck auf der Landkarte darstellen, wenn es um eine fachlich fundierte und professionell geführte Wirtschaftsförderung geht und somit das Angebot der FEG annehmen, sich künftig als Gesellschafter in diesem Unternehmen einzubringen. Die Städte Wolgast, Loitz und ggf. auch StrasburgUm. werden zeitnah denselben Schritt unternehmen. Damit wird die FEG eine leistungsstarke Wirtschaftsfördergesellschaft für Vorpommern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

- jährlicher Zuschuss in Abhängigkeit von der Höhe der Anteile

  Hansestadt Anklam: Anteile 9,75 %, Anteilswert 34.125 EURO

 

 


Anlagen:

 

- Strategische Vereinbarung der Gesellschafter der FEG mbH über ihre mittelfristige
  Zusammenarbeit (Entwurf, Arbeitsstand 09.05.2017)

- Gesellschaftsvertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FEG_Gesellschafter-Vereinbarung_Entwurf_09.05_ (503 KB)