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Antrag:
Die Fraktion der CDU beantragt:
1. Die Vorlage soll zu § 5 und § 6 getrennt abgestimmt werden.
2.§ 6 Abs. 1 wird geändert. Der neue Absatz lautet wie folgt:
Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus
sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnern/innen
zusammen. Die Besetzung erfolgt nach der Verhältniswahl.
Stadtvertreter/innen einer Fraktion oder Zählgemeinschaft können sich gegenseitig und
sachkundige Einwohner/innen vertreten. Sachkundige Einwohner/innen einer Fraktion
oder Zählergemeinschaft können sich gegenseitig vertreten.
Stellvertreterregelungen werden durch die Fraktionen eigenverantwortlich gelöst.
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