Drucksache - 2017/SPD/005-001  

Betreff: Antrag der CDU Fraktion zur 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Unterzeichner FB/SG:1. Steffen Gabe
2. Fraktionsvorstizender
Bezüglich:
2017/SPD/005
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
31.08.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Antrag:

 

Die Fraktion der CDU beantragt:

 

1. Die Vorlage soll zu § 5 und § 6 getrennt abgestimmt werden.

 

2.§ 6 Abs. 1 wird geändert. Der neue Absatz lautet wie folgt:

Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus

sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnern/innen

zusammen. Die Besetzung erfolgt nach der Verhältniswahl.

Stadtvertreter/innen einer Fraktion oder Zählgemeinschaft können sich gegenseitig und

sachkundige Einwohner/innen vertreten. Sachkundige Einwohner/innen einer Fraktion

oder Zählergemeinschaft können sich gegenseitig vertreten.

Stellvertreterregelungen werden durch die Fraktionen eigenverantwortlich gelöst.

 

 

 


 

 

 


 

 

 


 

 

 

Stammbaum:
2017/SPD/005   3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012   Fraktion SPD   Beschlussvorlage
2017/SPD/005-001   Antrag der CDU Fraktion zur 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012   Fraktion CDU   Antrag