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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, den Bildungscampus/Kita am Standort Mägdestraße in Anklam mit höchster Priorität einzustufen und zu entwickeln und für eine Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V vom 12.10.2016 auszuwählen.
Die Hansestadt Anklam wird beauftragt, die Förderung des Vorhabens zu beantragen, wobei die erforderlichen Eigenmittel durch die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bereitzustellen sind.
Sachdarstellung:
Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland – Träger von 17 Schulstandorten in MV und Schleswig-Holstein - beabsichtigt die Errichtung eines innerstädtischen Kita – Neubaus in der Mägdestraße in Anklam.
Der Beschluss zum Verkauf des Grundstückes in der Mägdestraße ( Flur 28, Flurstücke 2 und 3 sowie Flur 29, Flurstücke 77/1, 77/2 und 4/3 zum Zwecke der Neubebauung mit einer innerstädtischen Kindertagesstätte für ca. 66 Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 31.08.2017gefasst ( Vorlage 2017/FB1/147).
Das Vorhaben „ Neubau einer innerstädtischen Kita am Standort Mägdestraße“ ist in der
2. Fortschreibung des „Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Anklam – ISEK“ bereits als Maßnahme mit hoher Priorität eingestuft.
Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland als Investor und Träger der Einrichtung beabsichtigt, das Projekt in den Jahren 2018 und 2019 umzusetzen.
Das Projekt Neubau des Bildungscampus Mägdestraße/Ecke Wollweberstraße/neue Kindertagesstätte soll daher für eine Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) gemäß der Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V vom 12.10.2016 ausgewählt und durch die Hansestadt Anklam beantragt werden.
Die Erklärung der Übernahme der erforderlichen Eigenmittel durch die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland als Investor und Träger der Einrichtung liegt vor.
Auf Grund dessen, dass der Träger und Investor die Errichtung der Einrichtung bereits 2018 und 2019 plant, ist die Priorität anzuheben, da mit dem Bau dem in der Stadt bestehenden zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen Rechnung getragen wird, wodurch eine erhebliche Entlastung der prekären Betreuungssituation in der Hansestadt Anklam erzielt werden kann.
Somit ist die Maßnahme als eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit höchster Priorität einzustufen.
Die Dringlichkeit des Beschluss der Stadtvertretung zur Einstufung der Maßnahme in die höchste Priorität begründet sich mit der Sicherung der Antragsfähigkeit des Projektes für den laufenden 2. Call zur Beantragung einer Zuwendung des Landes M-V aus dem EFRE.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
keine
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