Drucksache - 2017/CDU/014  

Betreff: Beschluss über den Wahltag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2018 - Aufhebung des Beschlusses 2017/BM/137
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Steffen Gabe
2. Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg –Vorpommern (LKWG M-V), dass die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam am 13. Mai 2018 stattfindet.

 

2. Sollte die eventuell erforderliche Stichwahl, welche zwei Wochen nach der o. g. Wahl stattfindet terminlich außerhalb des vorgegebenen Zeitfensters möglich sein, soll die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam abweichend von Punkt 1 am 27. Mai 2017 gemeinsam mit der Wahl der/des Landrätin/Landrats stattfinden.

 

Der Beschluss vom 31. August 2017 (BV 2017/BM/137), dass die Wahl am 08. April 2018 stattfindet wird aufgehoben.

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Sachdarstellung zu 1.:

Mit Beschluss vom 31. August 2017 wurde festgelegt, dass die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam am 08.April 2018 stattfindet.

In der Sachdarstellung wurde darauf hingewiesen, dass das zur Verfügung stehende Zeitfenster zwischen dem 01. Februar 2018 und dem 01. Juni 2018 liegt.

 

Eine eventuelle Stichwahl würde zwei Wochen später stattfinden.

 

Ebenfalls im Jahr 2018 findet die Wahl der/des Landrätin/Landrats statt. Zwischenzeitlich wurde entschieden, dass diese Wahl am 27. Mai 2018 stattfinden wird.

 

Dieser Termin passt somit in das vorgegebene Zeitfenster, das für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam.

 

Es wäre sinnvoll, die eventuell erforderliche Stichwahl für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam ebenfalls auf diesen Termin zu legen. Damit würde den Bürgerinnen und Bürgern in einem solchen Fall ein Wahlgang erspart.

 

Weiterhin könnten durch die Zusammenlegung Kosten gespart werden und es wäre nicht erforderlich im Extremfall an vier Wochenenden die Wahllokale besetzen zu müssen.

 

Da die Stichwahl zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang erfolgt, wäre der Termin hierfür der 13. Mai 2017.

 

Sachdarstellung zu 2.:

Im Falle der Möglichkeit, die Stichwahl außerhalb des vorgegebenen Zeitfensters erfolgen lassen zu können, sollten Hauptwahl und Stichwahl gemeinsam erfolgen. Dadurch würde die Anzahl der Wahltermine von max. vier auf max. zwei Wahlgänge begrenzt. Entsprechen höher würden die Einsparungen ausfallen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachdarstellungen

 

 

 


Anlagen:

keine

 

Stammbaum:
2017/CDU/014   Beschluss über den Wahltag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2018 - Aufhebung des Beschlusses 2017/BM/137   Fraktion CDU   Beschlussvorlage
2017/CDU/014-001   Änderungsantrag der SPD Fraktion zur Beschlussvorlage Beschluss über den Wahltag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2018 - Aufhebung des Beschlusses 2017/BM/137   Fraktion SPD   Antrag