Drucksache - 2017/FB2/050  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichDrucksache-Art:Informationsvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Information
05.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Information
15.02.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 ÜPLAPL 2016  
Anlage 2 ÜPLAPL 2016  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (3) Hauptsatzung   anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

 

 


Sachdarstellung:

 

Bezug § 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 19.05.2016 sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes für die 5. Nachtragshaushaltssatzung 2016 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

 EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

14.302.600

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

19.451.400

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-5.148.800

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

1.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

-1.000

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-5.149.800

 

die Einstellung in Rücklagen

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen

0

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-5.149.800

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen

13.611.700

 

die ordentlichen Auszahlungen

16.766.600

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-3.154.900

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

1.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-1.000

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.271.900

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.274.400

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-2.002.500

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.707.400

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.549.000

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.158.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und über- und außerplanmäßige Auszahlungen (Überschreitungen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel und Aufwendungen und Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) bei den ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen im Haushaltsablauf nicht vermeiden.

 

 

Anzeigepflichtige über- und außerplanmäßige ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß

§ 34 (1) KV M-V entstanden

 

bei den Aufwendungen in Höhe von15.119,04 EUR

und bei den Auszahlungen in Höhe von15.096,00 EUR.

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:

 

Aufwendungen sowie Auszahlungen 

jeweils in Höhe von                                      13.354,59 EUR.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) und nach Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:

 

Aufwendungen in Höhe von    1.764,45 EUR

Auszahlungen in Höhe von    1.741,41 EUR.

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen nach § 50 KV M-V besteht, da diese zeitlich und sachlich unvorhergesehen und unabweisbar waren und die Deckung aus ordentlichen Mehrerträgen und ordentlichen Mehreinzahlungen sowie ordentlichen Minderaufwendungen und ordentlichen Minderauszahlungen gewährleistet war.             

 

 

 


 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten

                  über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen

                  Auszahlungen

Anlage 2 – Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten

                  über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen

                  Auszahlungen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 ÜPLAPL 2016 (80 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 ÜPLAPL 2016 (89 KB)