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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Bezug § 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 19.05.2016 sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes für die 5. Nachtragshaushaltssatzung 2016 wie folgt festgesetzt worden:
EUR
1. | im Ergebnishaushalt |
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a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 14.302.600 | |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 19.451.400 | |
| der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | -5.148.800 | |
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b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 | |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 1.000 | |
| der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen | -1.000 | |
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c) | das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen | -5.149.800 | |
| die Einstellung in Rücklagen | 0 | |
| die Entnahmen aus Rücklagen | 0 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -5.149.800 | |
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2. | im Finanzhaushalt |
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a) | die ordentlichen Einzahlungen | 13.611.700 | |
| die ordentlichen Auszahlungen | 16.766.600 | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -3.154.900 | |
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b) | die außerordentlichen Einzahlungen | 0 | |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 1.000 | |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -1.000 | |
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c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.271.900 | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.274.400 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.002.500 | |
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d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 6.707.400 | |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.549.000 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 5.158.400 |
Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und über- und außerplanmäßige Auszahlungen (Überschreitungen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel und Aufwendungen und Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) bei den ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen im Haushaltsablauf nicht vermeiden.
Anzeigepflichtige über- und außerplanmäßige ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß
§ 34 (1) KV M-V entstanden
bei den Aufwendungen in Höhe von15.119,04 EUR
und bei den Auszahlungen in Höhe von15.096,00 EUR.
Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:
Aufwendungen sowie Auszahlungen
jeweils in Höhe von 13.354,59 EUR.
Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) und nach Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:
Aufwendungen in Höhe von 1.764,45 EUR
Auszahlungen in Höhe von 1.741,41 EUR.
Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen nach § 50 KV M-V besteht, da diese zeitlich und sachlich unvorhergesehen und unabweisbar waren und die Deckung aus ordentlichen Mehrerträgen und ordentlichen Mehreinzahlungen sowie ordentlichen Minderaufwendungen und ordentlichen Minderauszahlungen gewährleistet war.
Anlagen:
Anlage 1 – Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten
über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen
Auszahlungen
Anlage 2 – Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten
über- und außerplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen
Auszahlungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 ÜPLAPL 2016 (80 KB) | ||||
2 | Anlage 2 ÜPLAPL 2016 (89 KB) |