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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.900,00 EUR für das Konto 11401-7856000/1502 Zentrale Dienste - Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen.
Sachdarstellung:
Das Konto 11401-7856000/1502 – Zentrale Dienste / Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen wurde noch im Jahr 2017 neu geschaffen, um auf die beabsichtigte Erneuerung der Beschallungsanlage im Gotischen Giebelhaus entsprechend reagieren zu können.
Aus diesem Sachkonto sollen Kosten für den Ersatz der mittlerweile über 20 Jahre alten Beschallungs- und Aufnahmetechnik im Sitzungsraum der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam im Gotischen Giebelhaus in der Frauenstraße 12 mittelfristig getragen werden.
Der Grund für diese Maßnahme war der immer wieder aufgetretene Ausfall der alten Anlage bei den Sitzungen der Stadtvertretung in der letzten Zeit. Da die Planung für die Haushaltssatzung 2018 frühestens am 15. Februar der Stadtvertretung vorgelegt werden kann, ist zur Beschaffung noch im I. Quartal des kommenden Jahres eine Sicherung der finanziellen Mittel durch Übertragung in das nächste Jahr durch eine investive Ermächtigungsübertragung erforderlich.
Außerdem ist die Anschaffung von 2 Stück Defibrillatoren für die beiden Rathäuser, Markt 3 und in der Burgstraße 15 durch Zentrale Dienste zu finanzieren.
Die Deckung soll aus den nachfolgend aufgeführten Konten erfolgen:
Produkt | Maßnahme | Konto | Betrag |
11401 Zentrale Dienste Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens (> 410 € Netto) | 7101 Investive Ausstattung mit Innenmobiliar | 7857200 | 7.400,00 |
11401 Zentrale Dienste Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens (60 bis 410 € Netto) | 7101 Investive Ausstattung mit Innenmobiliar | 7857100 | 2.000,00 EUR |
11402 Immobilienmanagement Einzahlungen aus dem Verkauf von unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten | 2202 Veräußerung von unbebauten Grundstücken | 6851000 | 10.500,00 EUR |
Um die entstehenden Kosten im I. Quartal 2018 tragen zu können, ist somit die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.900,00 EUR unabweisbar.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine