Informationen zur Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern
Informationen zur Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern
Finanzministerium des Landes M-V. Die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuerreform fließen in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, oder die Unterhaltung von Schulen, Kitas oder Büchereien.
Auf Grund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes und der daraus folgenden gesetzlichen Neuregelungen dürfen die Kommunen ab 2025 die Grundsteuer nur nach neuem Recht erheben. Hierfür ist der gesamte Grundstücksbestand - landesweit schätzungsweise bis zu 1,2 Mio Einheiten des Grundbesitzes - durch die Finanzämter neu zu bewerten.
Die Finanzämter des Landes arbeiten bereits auf Hochtouren. Die größte Aufgabe steht allerdings noch an - die Bearbeitung der ab Juli 2022 elektronisch eingehenden Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Diese Erklärungen sind von den Grundstückseigentümerns bis zum 31.10.2022 einzureichen.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Pflichten der Grundstückseigentümer, damit diese Mammutaufgabe gelingen kann, sind hier zusammengefasst.
Fragen zur Abgabe der Erklärung werden ausschließlich durch das Finanzamt beantwortet.