Bekanntmachung der Schöffin/Schöffen
Bekanntmachung
Bekanntmachung Schöffenliste-2023 [PDF-Dokument: 7 kB]
Die Liste der Personen, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit
vom Montag, dem 22.05.2023, bis Mittwoch, dem 31.05.2023
im Rathaus, Raum 1 in 17389 Anklam, Markt 3
zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Ausle-
gungsfrist, bei der unten genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit
der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufge-nommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der
jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den
§§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Anklam, 12.05.2023
Michael Galander
Bürgermeister
der Hansestadt Anklam