Haushalt des Städtebaulichen Sondervermögens
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
Mo., Di., Do. und Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr
Di. von 13.30 bis 18.00 Uhr
Do. von 13.30 bis 16.00 Uhr
im Rathaus, Markt 3, Zimmer 14, aus.
- Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (PDF, 3 Seiten)
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.03.2020 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.