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Stellvertretende Bürgermeister

Gemäß § 40 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.
Die Stellvertreterfunktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen.

Sollte der Bürgermeister verhindert sein, übernehmen die Stellvertreter die Amtsgeschäfte.

Beatrix Wittmann-Stifft

1. stellv. Bürgermeisterin

Markt 3
17389 Anklam

Herr Bernd Lange

2. stellv. Bürgermeister

Burgstraße 15
17389 Anklam