Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 09.05.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
Zusatz: | Es ist keine Pause vorgesehen! Im Anschluss an die Stadtvertretung läd das Präsidium - anlässlich des Endes der Legislaturperiode - zu einem kleinen Imbiss ein. | |||||||
2019/CDU/017 Beschluss zur ständigen Beflaggung des Rathauses I | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Steffen Göritz 2. Fraktionsvorsitzender | |||||||
Federführend: | Fraktion CDU | Bearbeiter/-in: | Bothmann, Sybille | |||||
Herr Campe erläutert die Beschlussvorlage.
Es folgen die kritischen Statements der Fraktionen bezüglich der Besonderheit von beflaggten Tagen und den Kosten für Flaggensätze.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, auf Grundlage der
Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude vom 20. März 1998,
eine durchgehende Beflaggung des Rathauses I mit den Flaggen
a) der Europäischen Union,
b) der Bundesrepublik Deutschland,
c) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns,
d) des Landesteils Vorpommerns sowie
e) der Hansestadt Anklam
in der genannten Reihenfolge. Die Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage vom 17. März 1998 bleibt davon unberührt. Der Beschluss ist umgehend
umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 11 |
Enthaltungen: | 3 |