Auszug - Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit  

Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln!

Herr Schröder begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Gäste.

 

Es sind 8 von 11 Ausschussmitglieder anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.

 

 

Nach § 28 der Kommunalverfassung M-V wird Herr Wankammer von Herrn Schröder mit Handschlag auf seine Aufgabe zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten hingewiesen. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

„Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidungen beschränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Die Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandats fort. Nach Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Gemeindevertretung aus.“