Auszug - Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Vorpommern - Saal
Ort: Pferdemarkt 1, 17389 Anklam
Zusatz: Die Sitzung wird unter dem 3G-Modell durchgeführt, bitte entsprechende Nachweise zur Sitzung mitbringen. Nach je 50 Minuten Sitzung wird sich eine 10 minütige Pause zum Lüften anschließen. Um 17:00 Uhr erfolgt die reguläre Pause! Achtung: Stand heute - 2G Plus in Restaurants!
2021/FB1/565 Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike


Beschluss:

 

1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.

2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Nr. 1-28, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt, mit Ausnahme der Nr. 24.2, die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

3. Die Stadtvertretung bestätigt den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der

unteren Naturschutzbehörde, Nr. 24.2, unter der Voraussetzung der Erfüllung der fehlenden Auflagen.

4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden               keine Stellungnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangen sind.

5.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der               Abwägung in Kenntnis zu setzen.  

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0