Auszug - Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
2021/FB1/564 Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike

Herr Müller als Investor ist zugegen. Frau Rauchmann beantragt Rederecht für Herrn Müller.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Müller informiert über das Vorhaben und gibt anhand von Grafiken eine visuelle Vorstellung von der Umsetzung und optischen Wirkung.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder versucht Herr Müller zu beantworten.

 

Frau Zeretzke stellte einen Antrag auf Rederecht für Herrn Christian Schröder.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Schröder erläutert die Intention der IfA zum Antrag auf Zurückverweisung. Und welche Probleme man mit der Optik hat.

 

Von allen Anwesenden wird immer wieder betont, dass man für das Projekt ist und man einfach eine vernünftige Lösung fürs Stadtbild finden möchte.

 

Herr Hübner beantragt Rederecht für Frau Cornelia Stoll.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

Frau Stoll stellt Fragen aus der Fraktion an Herrn Müller. Dieser beantwortet diese.

 

Nach einer Diskussion unter den Anwesenden, lässt Frau Rauchmann über die Vorlage erneut abstimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum              REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.

2. Der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan               1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen.

4. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

 

Herr Müller verlässt um 17:46 Uhr die Sitzung.